Ja, es ist grundsätzlich möglich, Familienangehörige als Assistenzkräfte über das Persönliche Budget zu beschäftigen und zu vergüten. Allerdings gibt es dabei wichtige Einschränkungen: Enge Angehörige wie Eltern, Kinder oder Ehepartner unterliegen einer gesetzlichen Beistandspflicht und dürfen deshalb nur in begründeten Ausnahmefällen als bezahlte Assistenten über das Persönliche Budget angestellt werden. Hingegen können Verwandte ab dem zweiten Verwandtschaftsgrad (zum Beispiel Geschwister, Onkel, Tanten) in der Regel als Assistenzkraft angestellt und über das Budget vergütet werden. Ob dies möglich ist, wird bei Leistungen aus der Sozialhilfe im Einzelfall vom zuständigen Leistungsträger geprüft. Maßgeblich ist immer, dass die erbrachten Leistungen tatsächlich dokumentiert und nachgewiesen werden.
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