Das Persönliche Budget ist eine wichtige Leistungsform für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedarf, die ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Doch wie hoch ist das Budget in Ihrem Fall?
Anders als bei klassischen Sachleistungen erhalten Sie beim Persönlichen Budget einen Geldbetrag oder Gutscheine, mit denen Sie selbst entscheiden können, wie Sie Ihre Unterstützung organisieren. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Faktoren die Höhe des Persönlichen Budgets beeinflussen und wie Sie einen angemessenen Betrag ermitteln und beantragen können.
Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales liegen die Budgets in Deutschland zwischen 36 Euro und 12.683 Euro im Monat. Die Mehrheit der bewilligten Budgetsummen lag zwischen 200 Euro und 800 Euro im Monat. Bei hohem Unterstützungsbedarf sind auch mehrere Tausend Euro nicht selten.
Was bestimmt die Höhe des Persönlichen Budgets?
Die Höhe des Persönlichen Budgets richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf. Entscheidend ist dabei, welche Unterstützung Sie benötigen, um selbstbestimmt am Leben teilhaben zu können. Das Budget soll alle notwendigen Leistungen abdecken – von der persönlichen Assistenz über Hilfsmittel bis hin zu Beratungsleistungen. Die Obergrenze bilden dabei die Kosten, die für vergleichbare Sachleistungen anfallen würden.
Wie wird der konkrete Bedarf ermittelt?
In einem Bedarfsermittlungsverfahren prüft der zuständige Leistungsträger gemeinsam mit Ihnen:
- Art und Umfang der benötigten Unterstützung
- Ihre persönlichen Ziele und Wünsche
- Ihre aktuelle Lebenssituation
- Vorhandene Ressourcen und Einschränkungen
- Notwendige Qualifikationen der Unterstützungspersonen
- Erforderliche Beratung und Budgetassistenz
- Normaler Lohn für die Assistenzbedarfe in Ihrer Region
Praktisches Beispiel zur Bedarfsermittlung
Benötigen Sie beispielsweise Assistenz für 30 Stunden pro Woche à 25 Euro, ergibt das einen monatlichen Grundbedarf von circa 3.250 Euro (30h × 25€ × 4,3 Wochen). Hinzu kommen noch Zuschläge für Urlaubs-/Krankheitsvertretung (ca. 10%) sowie Verwaltungskosten (z.B. für eine Budgetassistenz). Das Gesamtbudget könnte in diesem Fall bei etwa 3.900 Euro monatlich liegen.
Welche Kosten können über das Budget abgerechnet werden?
Das Persönliche Budget kann folgende Kostenpositionen umfassen:
- Personalkosten für Assistenzkräfte inkl. Arbeitgeberanteile
- Verwaltungsaufwand (z.B. Lohnbuchhaltung)
- Qualifizierung und Schulung von Assistenzkräften
- Beratung und Budgetassistenz
- Sachkosten und Hilfsmittel
- Fahrtkosten
- Vertretungsregelungen
Wie können Sie ein angemessenes Budget beantragen?
- Dokumentieren Sie detailliert Ihren Unterstützungsbedarf
- Recherchieren Sie ortsübliche Stundensätze
- Kalkulieren Sie realistische Nebenkosten ein
- Lassen Sie sich von einer EUTB oder einem Budgetberater unterstützen
- Begründen Sie nachvollziehbar, warum die beantragte Höhe erforderlich ist
- Weisen Sie nach, dass die Kosten angemessen sind
Was tun bei zu niedrigem Budget?
Sollte das bewilligte Budget nicht ausreichen:
- Legen Sie Widerspruch ein und begründen Sie den höheren Bedarf
- Dokumentieren Sie konkrete Situationen, in denen das Budget nicht ausreicht
- Holen Sie sich Unterstützung durch Beratungsstellen
- Beantragen Sie eine Budgetanpassung bei verändertem Bedarf
- Prüfen Sie alternative Finanzierungsmöglichkeiten
Fazit: Individuelle Bedarfsermittlung ist entscheidend
Die Höhe des Persönlichen Budgets kann stark variieren – von wenigen hundert bis zu mehreren tausend Euro monatlich. Entscheidend ist Ihr individueller Unterstützungsbedarf. Eine sorgfältige Bedarfsermittlung und nachvollziehbare Begründung sind der Schlüssel zu einem angemessenen Budget. Lassen Sie sich dabei von Experten beraten, um alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen.
Häufig gestellte Fragen zum Persönlichen Budget
Gibt es eine Mindest- oder Maximalhöhe für das Persönliche Budget?
Nein, es gibt keine fest vorgeschriebenen Grenzen. Die Höhe richtet sich ausschließlich nach Ihrem individuellen Bedarf. Als Orientierung gilt: Das Budget soll die Kosten der entsprechenden Sachleistungen nicht übersteigen. Nach oben sind jedoch keine festen Grenzen gesetzt, wenn ein hoher Unterstützungsbedarf nachgewiesen werden kann.
Kann ich das Persönliche Budget für mehrere Leistungen kombinieren?
Ja, das nennt sich „trägerübergreifendes Persönliches Budget“. Sie können Leistungen verschiedener Träger (z.B. Eingliederungshilfe, Pflegeversicherung, Krankenversicherung) in einem Budget zusammenfassen. Die Gesamthöhe ergibt sich dann aus der Summe der einzelnen Leistungsansprüche.
Muss ich dem Amt Belege über die Verwendung vorlegen?
Die konkrete Nachweispflicht wird in der Zielvereinbarung festgelegt. Üblich sind vereinfachte Nachweise wie Stundenzettel der Assistenzkräfte oder Quittungen für größere Anschaffungen. Eine detaillierte Abrechnung jedes Cents ist nicht erforderlich. Der Fokus liegt auf der Erreichung der vereinbarten Ziele.
Was passiert, wenn am Monatsende Geld übrig ist?
Kleinere Rücklagen (meist bis zu 2 Monatsbudgets) sind erlaubt, um Schwankungen auszugleichen. Größere, dauerhafte Überschüsse müssen Sie dem Leistungsträger melden. Das Budget wird dann eventuell angepasst. Generell gilt: Das Geld muss zweckgebunden für die vereinbarten Unterstützungsleistungen verwendet werden.
Kann das Budget nachträglich erhöht werden?
Ja, wenn sich Ihr Bedarf nachweislich erhöht hat. Stellen Sie dann einen Antrag auf Anpassung und begründen Sie die Erhöhung. Wichtig ist, dass Sie die Änderung des Bedarfs konkret nachweisen können. Der Leistungsträger prüft dann, ob eine Erhöhung gerechtfertigt ist.
Werden meine anderen Einkünfte bei der Budgethöhe berücksichtigt?
Bei der Eingliederungshilfe werden Einkommen und Vermögen oberhalb bestimmter Grenzen berücksichtigt. Andere Leistungen wie die der Pflegeversicherung sind dagegen einkommensunabhängig. Lassen Sie sich hierzu am besten von einer unabhängigen Beratungsstelle beraten.
Kann ich Familienangehörige vom Budget bezahlen?
Grundsätzlich ja, soweit es sich nicht um Leistungen handelt, zu denen Angehörige ohnehin verpflichtet sind (z.B. eheliche Beistandspflicht). Die Vergütung muss angemessen sein und es muss ein regulärer Arbeitsvertrag geschlossen werden. Bei Leistungen der Pflegeversicherung gelten besondere Regelungen.
Was passiert bei einem Krankenhausaufenthalt mit dem Budget?
Das Budget läuft grundsätzlich weiter, da meist weiterhin Fixkosten (z.B. Gehälter) anfallen. Informieren Sie den Leistungsträger aber über längere Krankenhausaufenthalte. Eventuell kann das Budget temporär angepasst werden, wenn deutlich weniger Leistungen benötigt werden.
Schreibe einen Kommentar